Schulbegleitung / Integrationshelfer
Was bedeutet Integrationshilfe in der Schule? Hilfe zur Inklusion!
Schülerinnen und Schüler sollen durch die Unterstützung der Integrationshelferin bzw. des Integrationshelfers sinnvoll am Unterricht teilnehmen können.
Ziele der Integrationshilfe sind sowohl die Integration in den Klassenverband als auch die individuelle Erweiterung der sozialen, intellektuellen und lebenspraktischen Fähigkeiten.
Die Integrationshelfer haben den Auftrag, die Selbstständigkeit zu fördern und wenn möglich die Begleitung Schritt für Schritt zurückzunehmen und letztendlich überflüssig zu machen.
Wo kann Integrationshilfe stattfinden?
Integrationshilfe kann grundsätzlich an allen Schultypen geleistet werden.
Sie dient insbeso ndere auch dazu, den Besuch des Schultyps zu gewährleisten, die den individuellen Fähigkeiten des Schülers bzw. der Schülerin entspricht.
Was tun Integrationshelfer?
Die Integrationshelferinnen und -helfer fördern die Eingliederung in die Klassengemeinschaft und unt
erstützen beim Aufbau sozialer Kontakte. Sie motivieren die Schülerin bzw. der Schüler, sich aktiv am Unterricht zu beteiligen.
Des Weiteren geben sie
- Hilfen zur Strukturierung des Schulalltags.
- Unterstützung bei der sinnvollen Nutzung von Unterrichtsmaterialien und bei der Aneignung von Lerninhalten.
- Unterstützung bei der Kommunikation und/ oder Umgang mit Kommunikationshilfen.
- Hilfen zur Erweiterung der Sozialkompetenzen.
- Individuelle Unterstützung. Sie ermöglichen der Schülerin bzw. dem Schüler somit eine selbstbestimmte Teilhabe an schulischen Aktivitäten. In ständigen Austausch mit Lehrern und Eltern werden Probleme besprochen, Ziele gesetzt und überprüft. Bei Bedarf können Integrationshelfer auch pflegerische Hilfen leisten.
Was bedeutet Integrationshilfe an Kindertagesstätten?
Durch die Integrationshilfe in Kindertagesstätten erhalten Kinder mit besonderem Förderbedarf die Möglichkeit, eine für sie geeignete Kindertagesstätte zu besuchen und somit frühzeitig an Bildungsprozessen teilzunehmen.
Ziele der Integrationshilfe in Kindertagesstätten sind
- frühzeitige individuelle Unterstützung, um die weitere Entwicklung des Kindes zu fördern.
- Integration des Kindes in die Gruppe und die Kindertagesstätte.
- Unterstützung auf dem Weg zu mehr selbstbestimmtem Handeln.
- Erleichterung des Übergangs zur Schule.
Die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer haben den Auftrag, die Selbstständigkeit des Kindes zu fördern und die Begleitung Schritt für Schritt zurückzunehmen bis hin zu dem Ziel, die Begleitung durch die Integrationshelfer überflüssig werden zu lassen.
Wer kann eine Integrationshilfe beantragen?
Integrationshilfe kann beantragt werden für Kinder und Jugendliche mit
- seelischen und / oder geistigen Beeinträchtigungen
- Behinderung im Autismus-Spektrum
- schweren Mehrfachbehinderungen
- Behinderung mit starker Kommunikationsstörung
- stark herausforderndem Verhalten
Wenn Sie Fragen zum Thema Integrationshilfen an Schulen haben, rufen Sie uns an. Gerne informieren wir Sie ausführlich und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Antragstellung.
Stephanie Dau, Leitung des FUD, ist Ihre Ansprechpartnerin.